Regional
Grossfeuerwerke können stattfinden (Bild: Kanton Schaffhausen)
Im Kanton Schaffhausen gilt seit dem 21. Juli ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie ein generelles Feuerwerkverbot, wie der Kanton Schaffhausen ausführt.
In den letzten Tagen kam es zu keiner weiteren Verschärfung der Waldbrandgefahr. Die Regierung erteilt deshalb den Organisatoren der beiden Grossfeuerwerke in Neuhausen und Stein am Rhein mit der Auflage zusätzlicher Sicherheitsmassnahmen eine Ausnahmebewilligung.
Die geringen und sehr lokalen Niederschläge der vergangenen Tage haben die ausserordentliche Trockenheit und die bestehende grosse Waldbrandgefahr nicht entschärft. Das Entzünden von Feuer im Wald und in Waldesnähe sowie das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf dem ganzen Kantonsgebiet sei deshalb weiterhin verboten.
Die Organisatoren des Rheinfall-Feuerwerks «Fire on the rocks» am 31. Juli und des traditionellen 1.-August-Feuerwerks in Stein am Rhein ersuchten um eine Ausnahmebewilligung zur Durchführung ihres Feuerwerks. Dieses Begehren wurde durch den Teilstab Trockenheit der Kantonalen Führungsorganisation intensiv geprüft und könne durch den Regierungsrat positiv beantwortet werde.
Da sich die Waldbrandgefahr in den vergangenen Tagen nicht weiter verschärft habe und es sich in beiden Fällen um ein – im Gegensatz zum privaten Abbrennen von Feuerwerkskörpern – zeitlich und örtlich kontrolliertes Abbrennen des Feuerwerks handelt, erteilt der Regierungsrat mit der Auflage von zahlreichen zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen eine Ausnahmebewilligung. Die zuständigen Gemeinden Neuhausen am Rheinfall und Stein am Rhein haben dafür zu sorgen, dass die Veranstalter über ein von den Gemeinden genehmigtes und mit den Einsatzkräften abgesprochenes Sicherheits- und Einsatzkonzept verfügen, welches den aktuellen Witterungsbedingungen ausreichend Rechnung trägt.
Die Veranstalter haben dafür besorgt zu sein, dass die verantwortlichen Feuerwehren mit einer ausreichenden Anzahl an Tanklöschfahrzeugen sowie Einsatzkräften präventiv zur Verfügung stehen. Weiter müssen allfällige besonders gefährdete Flächen im Umkreis der Abschussstellen vorab gewässert werden.
Der Kanton dankt der Bevölkerung für das Verständnis, das sie gegenüber dem Feuer- und Feuerwerksverbot zeigt und wünscht allen einen schönen Nationalfeiertag..
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