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Im ganzen Kanton Schaffhausen besteht nach wie vor grosse Waldbrandgefahr und daher ein Feuerverbot...
2022-07-29 12:05:06Im ganzen Kanton Schaffhausen besteht nach wie vor grosse Waldbrandgefahr und daher ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe, wie die Stadt Schaffhausen schildert.
Das Abbrennen von Feuerwerk sei auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten. Generell seien im Zusammenhang mit Feuer zwingend die gebotenen Vorsichtsmassnahmen zu beachten.
Die geringen und sehr lokalen Niederschläge der vergangenen Tage haben die ausserordentliche Trockenheit und die bestehende grosse Waldbrandgefahr nicht entschärft. Es gilt nach wie vor das vom Regierungsrat letzte Woche für den ganzen Kanton angeordnete Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (im Abstand von 200 m zum Waldrand).
Das Verbot gilt für sämtliche Feuer. Das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen, insbesondere von Raucherwaren sei ebenfalls verboten.
Gleiches gilt für offene Feuerstellen im Siedlungsgebiet. Weiterhin erlaubt bleiben im Siedlungsgebiet Feuer in befestigten Feuerstellen.
Das Feuer sei dabei ständig zu beobachten und ein allfälliger Funkenwurf ausserhalb der Feuerstelle sofort zu löschen. Das Feuer sei in vollständig gelöschtem Zustand zu verlassen.
Bei starkem Wind sei ganz auf das Feuern im Freien zu verzichten. Erlaubt bleiben im Siedlungsgebiet auch Kohle-, Elektro- und Gasgrills.
Auf dem ganzen Kantonsgebiet sei das Abbrennen von Feuerwerkskörpern weiterhin verboten. Dieses Verbot gilt auch für den Nationalfeiertag am 1. August.
Das Feuer- und Feuerwerksverbot gilt bis auf Widerruf. Zuwiderhandlungen können mit Busse bestraft werden.
Die gegenwärtige Situation könne sich erst durch eine intensive Regenphase entspannen. Die zuständigen Behörden werden die Lage in Bezug auf die Waldbrandgefahr weiterhin laufend beurteilen und die erforderlichen Massnahmen treffen.
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