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NEIN zur Volksinitiative «Vollständige Übernahme der Krankenkassenprämien von Kindern im Rahmen der Prämienverbilligung»

NEIN zur Volksinitiative «Vollständige Übernahme der Krankenkassenprämien von Kindern im Rahmen der Prämienverbilligung»
NEIN zur Volksinitiative «Vollständige Übernahme der Krankenkassenprämien von Kindern im Rahmen der Prämienverbilligung» (Bild: Kanton Schaffhausen)

2022-09-01 08:54:02
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Abstimmungsempfehlung des Regierungsrates zur Volksinitiative «Vollständige Übernahme der Krankenkassenprämien von Kindern im Rahmen der Prämienverbilligung» (Keine Kran-kenkassenprämien für Kinder!)   Die Volksinitiative verlangt, dass die Krankenkassenprämien für Kinder vollumfänglich durch den Kanton und die Gemeinden erstattet werden, wie der Kanton Schaffhausen meldet.

Somit hätten neu auch Familienhaushalte mit mittleren und hohen Einkommen Anspruch auf Prämienverbilligungen. Die Initiantinnen und Initianten möchten damit eine Steigerung der Attraktivität des Kantons Schaffhausen als Wohnort für Familien mit Kindern erreichen.

Der Regierungsrat erachtet andere, teils bereits getroffene Massnahmen als geeigneter, um dieses Ziel zu erreichen.   Der Regierungsrat und die Mehrheit des Kantonsrats lehnen die Initiative ab.

Die Prämienverbilligungen im Kanton Schaffhausen entlasten – in Umsetzung des Bundesrechts – Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Das bestehende Prämienverbilligungssystem sei austariert, sozial ausgewogen und in der Bevölkerung breit abgestützt, wie mehrere Volksabstimmungen in der Vergangenheit gezeigt haben.

Ein Eingriff in das bestehende Modell durch die Initiative, mit dem in erster Linie Familien mit mittleren und hohen Einkommen durch die Reduktion der Krankenkassenprämien entlastet werden, erscheint dem Regierungsrat als nicht zielführend. Der Kanton habe die Rahmenbedingungen für Familien in den letzten Jahren mit steuerlichen Erleichterungen und zusätzlichen Beiträgen an die ausserhäusliche Betreuung von Kindern im Vorschulalter kontinuierlich verbessert.

Die zur Umsetzung der Initiative notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von 8.5 Millionen Franken (davon beim Kanton 3,0 Millionen und bei den Gemeinden 5,5 Millionen Franken) könnten zielgerichteter für die Attraktivierung des Wohnstandorts Schaffhausen eingesetzt werden. Zudem würden die Gemeinden durch die Initiative in erheblichem Masse zusätzlich belastet.

  Der Regierungsrat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern daher, die Volksinitia-tive am 25. September 2022 abzulehnen..

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