Logo shnews.ch

Regional

Coronavirus: Auffrischimpfungen ab 16 Jahren starten am 10. Oktober im Kantonalen Impfzentrum

Coronavirus: Auffrischimpfungen ab 16 Jahren starten am 10. Oktober im Kantonalen Impfzentrum
Coronavirus: Auffrischimpfungen ab 16 Jahren starten am 10. Oktober im Kantonalen Impfzentrum (Bild: Kanton Schaffhausen)

2022-09-29 10:54:02
newsbot by content-proivder.ch GmbH
Quelle:

Um den Schutz gegen SARS-CoV-2 im Hinblick auf den Herbst wieder zu erhöhen, werden im Kantonalen Impfzentrum ab dem 10. Oktober Auffrischimpfungen gemäss den neuen Impfempfehlungen durchgeführt, wie der Kanton Schaffhausen schildert.

Personen ab 16 Jahren können sich ab Dienstag, 4. Oktober, über die kantonale Webseite, über die Corona-Hotline oder per Telefon für eine solche Impfung anmelden.   Der Herbst naht.

Personen halten sich wieder vermehrt in Innenräumen auf, womit das Infektionsrisiko einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 und damit auch das Risiko einer Belastung des Gesundheitssystems zunimmt. Um beide Risiken zu senken, werden in der gesamten Schweiz die Impfzentren wieder hochgefahren, um der Bevölkerung den Zugang zu einer Impfung zu ermöglichen.

Die Situation sei jedoch nicht mehr dieselbe, wie in den letzten zwei Jahren.   Wer solle sich impfen lassen?   Bereits geimpfte Personen Die Ausgangslage dafür, wer sich impfen lassen sollte, habe sich geändert.

Durch Impfungen und Infektionen weisen mehr als 97 Prozent der Bevölkerung ab fünf Jahren Antikörper gegen SARS-CoV-2 auf. Für geimpfte Personen ohne Risikofaktoren, also die "gesunde Bevölkerung", besteht laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Herbst 2022 kaum ein Risiko, schwer an SARS-CoV-2 zu erkranken.  Anders verhält es sich jedoch mit besonders gefährdeten Personen, also denjenigen, die generell über 65 Jahre alt sind, oder Personen, die aufgrund einer Vorerkrankung anfälliger für schwere Erkrankungen sind.

Diese Bevölkerungsgruppe gilt es, im Herbst 2022 prioritär zu impfen.   Daraus folgen folgende Impfempfehlungen: Personen im Alter von Ü65 sowie Personen im Alter von 16-64 Jahren mit einer Vorerkrankung, Schwangerschaft oder Trisomie 21 sollten sich impfen lassen.

Die Auffrischimpfung (= zweite Booster-Impfung beziehungsweise 4. Impfung) bietet diesen Personen einen mindestens vorübergehend besseren Schutz vor schwerer Erkrankung. Die Auffrischimpfung könne dieses Risiko für rund drei Monate reduzieren.

Personen im Alter von 16-64 Jahren, die als Gesundheitspersonal tätig seien oder Personen, die beruflich oder privat besonders gefährdete Personen betreuen, sollten sich impfen lassen. Dies vor allem zum Schutz ihrer Patientinnen und Patienten beziehungsweise Klientinnen und Klienten.

Zudem solle damit auch die Gesundheitsversorgung sichergestellt werden, indem krankheitsbedingte Ausfälle verhindert werden. Personen zwischen 16 und 64 Jahren ohne Vorerkrankung und ohne Risikofaktoren (= "gesunde" Bevölkerung) können sich impfen lassen, wenn sie einen erhöhten Schutz wünschen.

Das Risiko einer schweren Erkrankung sei für Personen ohne Risikofaktoren aber gering. Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren werde keine Auffrischimpfung empfohlen, weil dieser Bevölkerungsteil nur sehr selten schwer an Covid-19 erkrankt.

  Betont werden muss, dass sich diese Impfempfehlung an der Omikron-Variante orientierten, die bei einer Ansteckung meist zu eher milden Verläufen führt. Ändert sich die epidemiologische Lage beispielsweise durch das Aufkommen einer neuen Variante, können die Impfempfehlungen ebenfalls ändern (sodass beispielsweise auch die "gesunde Bevölkerung" sich impfen lassen sollte).

  Das Bundesamt für Gesundheit betont des Weiteren, dass in diesem Herbst das Ziel der Impfung nicht darin liegt, Infektionen zu verhindern. Wie die Vergangenheit gezeigt hat, lasse sich eine Ansteckung durch die Omikron-Variante auch mit Impfungen nicht immer verhindern.

Die Auffrischimpfung könne aber besonders gefährdete Personen vor einem schweren Krankheitsverlauf schützten. Darauf zielt der Effekt der Impfung im Herbst 2022.   Ungeimpfte Personen Ungeimpften Personen ab 16 Jahren ohne Risikofaktoren werde neu nur noch eine einzelne Impfdosis empfohlen.

Dies vor allem deshalb, weil praktisch die gesamte Bevölkerung mit Covid-19 in Berührung kam und deshalb bereits über Antikörper verfügt. Bisher ungeimpften, besonders gefährdeten Personen werden weiterhin zwei Impfdosen im Abstand von vier Wochen empfohlen.

  Wie und mit welchem Impfstoff werde geimpft? Im Kantonalen Impfzentrum in Schaffhausen werden für die Auffrischimpfungen ab dem 10. Oktober grundsätzlich alle Impfstoffe, die bisher verimpft wurden, zu Verfügung stehen (Pfizer, Moderna, Novavax, Janssen).   Neu hinzu kommt der bivalente mRNA-Impfstoff von Moderna.

Bei diesem Impfstoff handelt es sich um einen neuen Impfstoff. Er wurde spezifisch für die Omikron-Variante von SARS-CoV-2 entwickelt, die für die hohen Ansteckungswellen im Frühjahr 2022 verantwortlich war.

Der Impfstoff sei also an diese Variante angepasst: Stark vereinfacht gesagt, enthält er je zur Hälfte den Impfstoff gegen die bisherige Deltavariante und gegen die Omikron-Variante BA.1. Deshalb werde er auch bivalent genannt. Im Gegensatz dazu waren die bisherigen Impfstoffe von Pfizer und Moderna monovalent, weil sie nur gegen eine Variante schützten.

  Auch Pfizer verfügt über einen bivalenten Impfstoff. Dieser sei jedoch noch nicht im Kantonalen Impfzentrum eingetroffen.

Sobald dies geschehen ist, werde auch dieser Impfstoff zu Verfügung stehen. Grundsätzlich bieten die bivalenten Impfstoffe einen leicht erhöhten Schutz gegen milde Infektionen der Omikron-Variante.

Deshalb kommen die bivalenten Impfstoffe im Kantonalen Impfzentrum primär zur Anwendung. Es sei aber auch möglich, eine Auffrischimpfung mit den bisherigen Impfstoffen durchzuführen.

Das BAG weist darauf hin, dass diese bisherigen Impfstoffe nach wie vor gut vor schweren Erkrankungen schützen. Deshalb können sie auch weiterhin für die Auffrischimpfung eingesetzt werden.

  In diesem Herbst erweisen sich viele Fragen rund um die Impfung als sehr komplex. Welcher Impfstoff für welche Person in Frage kommt, hängt von vielen Faktoren ab.

Das Kantonale Impfzentrum weist deshalb darauf hin, dass es von Vorteil sein könnte, vor einer Auffrischimpfung einen Hausarzt zu konsultieren, um den individuell besten Impfstoff festzulegen.   Grundsätzlich könne die Auffrischimpfung frühestens 4 Monate nach der letzten Covid-Impfung oder 4 Monate nach durchgemachter Infektion verabreicht werden.

Die Kosten für die Auffrischimpfung werden vom Bund übernommen.    Wie und wann könne man sich anmelden? Der Anmeldeprozess für die Auffrischimpfungen nach den neuen Impfempfehlungen werde bis zum 4. Oktober finalisiert. Das Kantonale Impfzentrum weist deshalb darauf hin, dass bis zum 4. Oktober keine Anmeldungen vorgenommen werden sollten.

  Ab Dienstag, dem 4. Oktober, werden die Prozesse abgeschlossen sein. Die Bevölkerung werde bei der Anmeldung den Impfstoff für die Auffrischimpfung frei wählen können.

Impftermine können über die kantonale Webseite, über die kantonale Corona-Hotline oder unter der Telefonnummer 052 632 65 57 (täglich von 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr) gebucht werden.   Das Kantonale Impfzentrum werde den Betrieb per 10. Oktober 2022 erhöhen und der Nachfrage anpassen.

Ein Walk-In, also Impfungen ohne Voranmeldungen, werde nicht mehr angeboten..

Suche nach Stichworten:



Top News


» alten: So entstehen Fussballmoleküle im Weltall


» Schaffhausen: Alleinunfall mit E-Mountainbike fordert zwei Verletzte.


» Flurlingen: Mann durch Messerstiche schwer verletzt


» Stadt SH: Geschwindigkeitskontrolle an der Fischerhäuserstrasse


» Stadt Schaffhausen: Schaffhauser Polizei sucht Velofahrer

Newsletter

Jeden Tag um 16.00 Uhr die neusten Meldungen direkt in Ihrem Postfach.