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Prämienanpassung bei Gebäudeversicherungsprämien

Prämienanpassung bei Gebäudeversicherungsprämien
Prämienanpassung bei Gebäudeversicherungsprämien (Bild: Kanton Schaffhausen)

2022-10-05 15:54:01
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Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat eine Anpassung der Gebäudeversicherungsprämien ab 2023. Die Verwaltungskommission der Gebäudeversicherung des Kantons Schaffhausen (GVSH) hat beschlossen, die Prämiensätze pro Prämiensatzstufe um 2 Rappen anzuheben, wie der Kanton Schaffhausen ausführt.

Dieser Entscheid sei vom Kantonsrat zu genehmigen.   Die Prämien der Gebäudeversicherung seien seit 2006 unverändert.

Aktuell verfügt die GVSH schweizweit über eine der günstigsten Prämien. Die GVSH profitierte sehr lange Zeit davon, dass bei den Gebäuden im Kanton Schaffhausen vergleichsweise wenig Schäden eintraten.

In der Vergangenheit habe die GVSH von ihrer Substanz gelebt. Die Schadensereignisse haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen.

Es sei mit vermehrten und höheren Schäden zu rechnen. Die Vermögenserträge sowie das Vermögen selbst sinken in der aktuellen Börsensituation.

Die Prämien der Rückversicherung steigen 2023 um 10 % bis 15 %. Eine externe Studie aus dem Jahr 2021 des Interkantonalen Rückversicherungsverbands geht davon aus, dass das aktuelle Risikowachstum für die Gebäudeversicherung des Kantons Schaffhausen aufgrund der durchschnittlichen Zunahme des versicherten Kapitals rund 1.5 % betrage.

Das risikotragende Kapital müsse demzufolge im gleichen Ausmass zunehmen, ansonsten die GVSH von ihrer Substanz lebe und sich ihre Risikofähigkeit vermindere.   Künftig müssen mit den Prämieneinnahmen die Aufwände für Schäden, Rückversicherung und Verwaltung grundsätzlich gedeckt werden können.

Dadurch können die Erträge aus der Vermögensverwaltung dazu verwendet werden, das risikotragende Kapital weiter zu äufnen, damit es mit der Entwicklung des Risikos Schritt hält. Die Prämiensätze pro Prämiensatzstufe sollen daher um 2 Rappen angehoben werden, um einen Mehrertrag aus Prämien von rund 1.553 Millionen Franken zu generieren.

Da auf 2023 gleichzeitig die Brandschutzabgabe spürbar reduziert wird, werde 2023 die jeweils als Gesamtbetrag in Rechnung gestellte Gebäudeversicherungs- und Brandschutzabgabe für die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer insgesamt aber deutlich tiefer ausfallen..

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