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Öffentliche Auflage zur Festlegung der Gewässerräume auf Stadtgebiet

Nach den Vorgaben der nationalen Gesetzgebung müssen die Gewässerräume auch auf dem Stadtgebiet...

2022-10-31 10:05:04
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Quelle: Stadt Schaffhausen

Nach den Vorgaben der nationalen Gesetzgebung müssen die Gewässerräume auch auf dem Stadtgebiet definitiv festgelegt werden, wie die Stadt Schaffhausen meldet.

Die Stadt Schaffhausen legt die Pläne der Gewässerräume, die Gefahrenkarte sowie die Anpassungen in der Bauordnung zur Stellungnahme auf. Zusätzlich zur Auflage in den Räumlichkeiten der Stadtplanung lädt die Stadt erstmals zur elektronischen Stellungnahme ein.

Gewässer benötigen ausreichend Raum, um ihre natürlichen, gesellschaftlichen und schutzspezifischen Funktionen erfüllen zu können. Die Festlegung der Gewässerräume stellt sicher, dass heute und in Zukunft genügend Raum zur Verfügung steht, damit die Naturwerte, die Nutzung der Gewässer und der Uferbereiche, z.

B. als attraktives Naherholungsgebiet oder zur Energiegewinnung, sowie der Schutz vor Hochwasser erhalten bleiben.

Seit Inkrafttreten des revidierten Gewässerschutzgesetzes (GSchG) und der Gewässerschutzverordnung (GSchV) 2011 gelten Gewässerräume nach den Übergangsbestimmungen und die Ausscheidung von definitiven Gewässerräumen sei obligatorisch. Im Kanton Schaffhausen liegt die Zuständigkeit bei den Gemeinden.

Ziel der neuen gesetzlichen Bestimmungen ist, dass die Schweizer Gewässer generell wieder naturnaher werden. Die Gewässerräume werden auf dem Stadtgebiet auf die Siedlungsentwicklung abgestimmt.

Die Festsetzung der Gewässerräume findet im Zonenplan statt und sie seien somit Bestandteil der Nutzungsplanung. Erstmals elektronische Mitwirkung möglichDie Stadt Schaffhausen habe die Pläne der Gewässerräume, die Gefahrenkarte und die anzupassenden Artikel der Bauordnung zur Stellungnahme aufgelegt.

Die Unterlagen seien in den Räumlichkeiten der Stadtplanung am Kirchhofplatz 19 in Schaffhausen einsehbar. Erstmals besteht auch die Möglichkeit der elektronischen Mitwirkung unter https://mitwirken.stsh.ch/de/gewaesserraeume/.

Einwendungen gegen die Festlegung der Gewässerräume sowie die Änderung der Bauordnungen gemäss Artikel 11 Baugesetz müssen innerhalb der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Stadtrat Schaffhausen eingereicht werden. Im Anschluss an das Einwendungsverfahren werden der Stadtrat und anschliessend der Grosse Stadtrat über die Änderungen des Zonenplans und der Bauordnung befinden.

Doktor Katrin Bernath, BaureferentinTelefon: +41 632 52 13E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch .

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