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Höhere Stellvertretungsentschädigungen für Lehrkräfte

Höhere Stellvertretungsentschädigungen für Lehrkräfte
Höhere Stellvertretungsentschädigungen für Lehrkräfte (Bild: Kanton Schaffhausen)

2022-11-09 10:54:02
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Der Regierungsrat hat auf den 1. Februar 2023 eine Änderung der Lehrerverordnung vorgenommen, wie der Kanton Schaffhausen schreibt.

Konkret werde die Entschädigung von Stellvertretungen bis zu vier Monaten, die von Lehrpersonen wahrgenommen werden, welche nicht bereits im Kanton Schaffhausen angestellt sind, angehoben. Hintergrund seien die im Vergleich mit anderen Kantonen tiefen Ansätze für Stellvertretungen.

Diese Ansätze seien nicht konkurrenzfähig. Dies wirkt sich negativ auf die Rekrutierung von Stellvertretungen aus und führt dazu, dass sich qualifizierte Lehrpersonen nicht zur Verfügung stellen.

Deshalb sei die Verbesserung der Entlöhnung von Stellvertretungen dringend angezeigt. Bisher basierte die Entschädigung auf dem Minimum des jeweiligen Lohnbandes.

Künftig basiert die Entschädigung auf dem altersabhängigen Minimum der Bandposition b des jeweiligen Lohnbandes. Diese Lösung lasse sich einfach und rasch umsetzen und führt zu einer spürbaren Anhebung der Besoldung für die betroffenen Lehrpersonen.

Die neuen Ansätze führen zu Mehrkosten von rund 473`000 Franken pro Jahr. Davon entfallen 42,3 % auf den Kanton und 57,7 % auf die Gemeinden..

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