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Änderung Gemeindegesetz (Separate Referenden gegen Budget und Steuerfuss) – Startschuss für Vernehm-lassung

Änderung Gemeindegesetz (Separate Referenden gegen Budget und Steuerfuss) – Startschuss für Vernehm-lassung
Änderung Gemeindegesetz (Separate Referenden gegen Budget und Steuerfuss) – Startschuss für Vernehm-lassung (Bild: Kanton Schaffhausen)

2023-01-10 17:54:02
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Mit der Vorlage zur Änderung des Gemeindegesetzes soll die vom Kantonsrat erheblich erklärte Motion Nummer 2019/5 «Steuerfussreferendum ohne ungültiges Budget» umgesetzt werden, wie der Kanton Schaffhausen mitteilt.

Mit der Motion werde der Regierungsrat beauftragt, das Gemeindegesetz so zu präzisieren, dass Gemeinden in ihrer Verfassung vorsehen können, dass das Budget und der Steuerfuss separat dem Referendum unterstellt werden können. In Gemeinden, die in ihrer Verfassung sowohl das Budgetreferendum als auch das Steuerfussreferendum verankert haben, solle das Steuerfussreferendum nur den separaten Beschluss zur Steuerfussfestsetzung betreffen.

Der Regierungsrat habe den Entwurf der Gemeindegesetzänderung zur Vernehmlassung freigegeben.   Die Motion verlangt eine möglichst grosse Flexibilität im Bereich des Budget- respektive des Steuerfussreferendums, verlangt also Auswirkungen auf die fünf Schaffhauser Gemeinden mit eigenem Parlament.

Gefordert werde die Entkoppelung von Budget und Steuerfuss. Die Umsetzung der Motion führt aber auch zu gewissen Änderungen in den Gemeinden mit Gemeindeversammlungen.

So könnten sie unter gewissen Bedingungen die Schlussabstimmung über das Budget und den Steuerfuss an der Urne vornehmen.   Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung werden Budget und Steuerfuss vollständig entkoppelt.

Für das Budget und den Steuerfuss braucht es je zwei eigene Beschlüsse. Dieser doppelte Beschluss sei auch Voraussetzung dafür, dass gegen das Budget und den Steuerfuss je einzeln das Referendum ergriffen werden kann.

Die Rechtskraft tritt je einzeln am Tag nach Ablauf der Frist für das fakultative Referendum ein respektive am Tag nach der Gutheissung von Budget oder Steuerfuss an der Urne. Die Entkoppelung führt im Gegensatz zur jetzigen Situation zu völlig neuen Szenarien.

Mit der vorgeschlagenen Änderung des Gemeindegesetzes lasse der Kanton Schaffhausen den Gemeinden diesbezüglich den grösstmöglichen Spielraum. Es sei nun an den Gemeinden, die für sie optimale Form zu wählen.

Dabei sei jedoch zu beachten, dass bei einem obligatorischen Referendum immer eine Urnenabstimmung durchzuführen sei und während Monaten Unklarheit herrscht, da bei einem erfolgreichen Referendum das Geschäft zur nochmaligen Beschlussfassung an den Einwohnerrat geht. Der Regierungsrat weist in der Vernehmlassungsvorlage zudem auf mögliche Nachteile der neuen Regelung hin.

  Der Entwurf der Gemeindegesetzänderung werde bei Parteien, Gemeinden und dem Verband der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten in Vernehmlassung gegeben. Die Vernehmlassungsfrist endet am 10. März 2023..

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