Regional
Ombudsstelle: Startschuss für Vernehmlassung (Bild: Kanton Schaffhausen)
Der Regierungsrat hat das Gesetz über die Ombudsstelle (Ombudsgesetz), welches die Schaffung einer Ombudsstelle für den Kanton und die Gemeinden vorsieht, zur Vernehmlassung freigegeben, wie der Kanton Schaffhausen meldet.
Die Ombudsstelle solle auch Ansprechstelle für Whistleblowing sein. Eine im Januar 2021 im Kantonsrat für erheblich erklärte Motion verlangt die Schaffung einer kantonalen Ombudsstelle.
Das nun vorliegende Ombudsgesetz solle als Grundlage für die Schaffung einer parlamentarischen Ombudsstelle zur Konfliktvermittlung zwischen der Bevölkerung und den Behörden des Kantons wie auch den Gemeinden dienen. Die neu einzusetzende Ombudsperson solle Anliegen der Bevölkerung, die sich aus dem Umgang mit Behörden ergeben, entgegennehmen, Auskünfte erteilen, beraten und im Konfliktfall vermitteln.
Ein Weisungsrecht gegenüber Behörden kommt ihr nicht zu. Sie sei unabhängig und werde vom Schaffhauser Kantonsrat jeweils auf vier Jahre gewählt.
Die Ombudsstelle solle zuständig sein für die Behörden der kantonalen Verwaltung und der Gemeinden sowie für die verwaltungsnahen unselbständigen und selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten (z. B die Gebäudeversicherung des Kantons Schaffhausen, das Sozialversicherungsamt Schaffhausen sowie die Spitäler Schaffhausen im Bereich ihrer Verwaltungstätigkeit).
Der Ombudsstelle können auch Missstände und Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz gemeldet werden (Whistleblowing). Dabei geht es um die anonyme Aufdeckung von behördlichen Missständen.
Die Ombudsstelle solle von sich aus oder auf Gesuch hin tätig werden. Ebenfalls möglich solle dies auf Anregung einer Behörde sein.
Die Ombudsstelle könne selbst entscheiden, ob und wie eingehend sie sich mit einer Angelegenheit befassen will. Jährlich solle die Ombudsstelle detailliert Bericht erstatten und damit die Öffentlichkeit und den Kantonsrat aktiv und umfassend über ihre Tätigkeit informieren.
Die Schaffhauser Ombudsstelle solle – gestützt auf die Erfahrungswerte der Kantone mit Ombudsstellen – insgesamt über 100 Stellenprozente verfügen (50 Prozent Ombudsperson, 10 Prozent Stellvertretung Ombudsperson, 40 % Administration/Sachbearbeitung). Der Entwurf des Ombudsgesetzes werde bei Parteien, Gemeinden und den Institutionen und Diensten in Vernehmlassung gegeben.
Die Vernehmlassungsfrist endet am 19. Mai 2023..
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