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Abstimmungsempfehlung des Regierungsrates zur Teilrevision des Schulgesetzes (private Schulen und privater Unterricht)

Abstimmungsempfehlung des Regierungsrates zur Teilrevision des Schulgesetzes (private Schulen und privater Unterricht)
Abstimmungsempfehlung des Regierungsrates zur Teilrevision des Schulgesetzes (private Schulen und privater Unterricht) (Bild: Kanton Schaffhausen)

2023-02-21 16:54:01
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Der Regierungsrat empfiehlt den Stimmberechtigten, der Anpassung des Schulgesetzes zuzustimmen, wie der Kanton Schaffhausen meldet.

Eine gute Ausbildung habe in der Schweiz einen hohen Stellenwert. Mit den Anpassungen solle eine hohe Bildungsqualität im Kanton Schaffhausen sichergestellt werden.

Im Weiteren werde neu auch für Schülerinnen und Schüler in privaten Schulen und im privaten Unterricht der unentgeltliche Zugang zu kantonalen Angeboten und Dienstleistungen ermöglicht.   Hohe Bildungsqualität solle gesichert werden Die Bildung in der Schweiz sei ein hohes Gut, welches hochzuhalten und bestmöglich zu fördern ist.

Die Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen Grundschulunterrichts sei sowohl sozialpolitisch wie auch volkswirtschaftlich von grosser Bedeutung. Die geplante Schulgesetzänderung trägt einen gewichtigen Teil dazu bei.

Die Vorlage dient der Qualitätssicherung des Unterrichts in der Volksschule und strebt zudem in mehreren Bereichen eine Gleichbehandlung aller Kindergarten- und Schulkinder im Kanton an. Das Erfordernis eines EDK-anerkannten Lehrdiploms beim privaten Unterricht stellt dabei einen wesentlichen Teil der Vorlage dar.

Mit dieser Anforderung solle ein hohes Mass an Unterrichtsqualität auch im privaten Unterricht gewährleistet und dadurch ein möglichst gleichwertiges Bildungsniveau wie an den öffentlichen Schulen angestrebt werden.   Dienstleistungen des Kantons auch für Kinder in privaten Schulen und im Homeschooling Der Regierungsrat begrüsst die geplante Ausweitung des unentgeltlichen Zugangs zu kantonalen Dienstleistungen auf schulpflichtige Kinder an privaten Schulen und im privaten Unterricht.

So stehen diesen neu auch Angebote wie Logopädie, Psychomotorik, schulpsychologische Beratungen und Abklärungen zur Verfügung. Im Weiteren werden den Schülerinnen und Schülern in privaten Schulen und bei privatem Unterricht die obligatorischen Lehrmittel der öffentlichen Schulen kostenlos zur Verfügung gestellt.

Beide Neuerungen erachtet der Regierungsrat als wesentlichen Beitrag zur Gleichbehandlung und damit zur Chancengerechtigkeit.   Regierungsrat befürwortet zusammen mit dem Kantonsrat und dem Erziehungsrat die vorliegende gesetzliche Verankerung der Bewilligungsvoraussetzungen Mit den neuen Gesetzesbestimmungen werden klare Voraussetzungen für die Bewilligung von privaten Schulen, von privatem Unterricht und von vorübergehendem privatem Unterricht im Rahmen von Auslandreisen, Sabbaticals oder beruflich bedingten Auslandaufenthalten geschaffen.

Die Bestimmungen orientieren sich an einer bis April 2020 gelebten Bewilligungspraxis des Erziehungsrates. Eine gesetzliche Verankerung von wesentlichen Eckwerten zur Bewilligung habe bislang gefehlt.

Diese Lücke solle geschlossen werden.   Der Regierungsrat steht mit Überzeugung hinter der geplanten Schulgesetzänderung und empfiehlt am 12. März 2023 ein JA zur Teilrevision des Schulgesetzes in die Urne zu legen..

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