Regional
Abstimmungsempfehlung: Ja zum ITSH-Gesetz (Bild: Kanton Schaffhausen)
Der Regierungsrat empfiehlt den Stimmberechtigten, dem Gesetz über die Informatik Schaffhausen (ITSH-Gesetz) zuzustimmen, wie der Kanton Schaffhausen schildert.
Die derzeitige Organisationsform der KSD könne nicht mehr rechtskonform betrieben werden. Eine Evaluation der möglichen Organisationsformen zeigte, dass die Überführung in eine unselbständige Anstalt die zweckmässigste Rechtsform darstellt.
Die KSD behält ihre bewährte Struktur bei, sei handlungs- und wettbewerbsfähig, aber als Servicedienstleisterin auch Teil der kantonalen Verwaltung. Damit einhergehend solle gemäss der zwischen dem Regierungsrat und dem Stadtrat Schaffhausen abgeschlossenen Vereinbarung die bisher als gemeinsamer Betrieb von Stadt und Kanton Schaffhausen geführte KSD ganz an den Kanton übergehen.
Durchdachte Lösung nach langjährigen Diskussionen Seit 50 Jahren sei die KSD die gemeinsame EDV-Abteilung von Kanton und Stadt. Der Investitionsverteilschlüssel der beiden Eigner besteht seit 1995, die derzeitige Rechtsform seit 1997. Ab 2008 wurde der Entflechtungsprozess zwischen dem Kanton und der Stadt Schaffhausen eingeleitet und diskutiert.
Hinzu kam, dass aufgrund des revidierten Finanzhaushaltgesetzes die KSD in ihrer heutigen Form nicht mehr rechtskonform betrieben werden kann. Dementsprechend wurde es zwingend notwendig, dass für die KSD eine neue Rechtsform beschlossen wird.
Evaluiert wurden die Ausgestaltung der KSD als normale Dienststelle, als selbständige oder unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts oder als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft. In den Beratungen zwischen Stadt und Kanton setzte sich am Ende klar die Organisationsform der unselbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt durch.
Die unselbständige Anstalt sei im Alleineigentum des Kantons und werde durch diesen bestimmt. Budget, Jahresrechnung und alle wichtigen Entscheide werden durch die kantonalen Behörden und gemäss verfassungsmässiger Kompetenzen gefällt.
Dadurch könne die KSD ihre bewährte Struktur beibehalten, sei handlungs- und wettbewerbsfähig, aber trotzdem noch als Servicedienstleisterin Teil der kantonalen Verwaltung. Zudem können mit der Weiterführung der heutigen Betriebsform die bestehenden Verträge ohne Unterbruch übernommen werden.
Ebenso untersteht das Personal weiterhin dem kantonalen Personalrecht. Die Stadt Schaffhausen gibt ihre Eigentümerstellung auf und werde fortan Bestellerin bei der kantonalen IT-Anstalt sein.
Sie werde als Ankerkundin im Kundengremium Einsitz nehmen. Vorteile der unselbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt Eine unselbständige Anstalt bietet die Vorteile einer Auslagerung aus der Kernverwaltung sowie die Trennung zwischen politischer und betrieblicher Einflussnahme, Flexibilität und unternehmerischen Handlungsfreiraum samt entsprechender Eigenverantwortung.
Die KSD könne sich neu an der Privatwirtschaft und anderen IT-Unternehmen orientieren, was es ermöglicht, innovative und agile Lösungen zu implementieren. Die neue Informatik Schaffhausen tritt selbstständig auf, habe eine eigene Rechnungslegung und somit mehr Kostentransparenz.
Kundinnen und Kunden werde mit gleichen Werten begegnet, egal ob Kanton, Stadt oder Gemeinden. Als Mitglieder des Kundengremiums können sich Vertretungen der Verwaltung wie auch der Gemeinden miteinander austauschen und Anträge stellen.
Dies wäre nicht möglich, würde die KSD beispielsweise zu einer Dienststelle werden. Weiter seien die Mitsprache und Aufsicht durch den Kantonsrat bei einer unselbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt besser als bei einer Dienststelle.
Die obersten strategischen Leitplanken und die Organisation seien in einem Gesetz verankert und der Kantonsrat erhält jährlich mit dem Geschäftsbericht einen separaten Rechenschaftsbericht zur Genehmigung. Synergieeffekte für Kanton, Stadt und Gemeinden Die Überführung der KSD in das Alleineigentum des Kantons wurde vom Kantonsrat begrüsst, da es eine klare organisatorische Vereinfachung darstellt und zu einer Entflechtung führt.
Entgegen der Ausgestaltung als Dienststelle können mit der neuen Organisationsform als unselbständige öffentlich-rechtliche Anstalt auch die Stadt als Ankerkundin und die aktuell 9 vollintegrierten und 13 teilintegrierten Gemeinden weiterhin im bisherigen Umfang bedient werden, was Synergieeffekte zur Folge habe und für die Grösse des Kantons angemessen ist. Somit entspreche das ITSH-Gesetz am besten den Anforderungen und Bedürfnissen von Kanton, Stadt und Gemeinden.
Aus diesen Gründen empfiehlt der Regierungsrat, am 12. März 2023 ein JA zum ITSH-Gesetz in die Urne zu legen..
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