Regional
Neue Mehrwertausgleichsverordnung – Startschuss für Vernehmlassung (Bild: Kanton Schaffhausen)
Mit der neuen Verordnung wird das kantonale Mehrwertausgleichsgesetz umgesetzt, wie der Kanton Schaffhausen schildert.
Das Gesetz regelt den Ausgleich für Mehrwerte, die aufgrund einer Ein- oder Umzonung entstehen. In diesen Fällen sei dem Kanton bei Neueinzonungen ein Mehrwertausgleich von 30 % und bei Umzonungen von 20 % des Bodenmehrwerts zu leisten.
Diese Mittel fliessen in den Mehrwertausgleichsfonds. Mittel aus dem Mehrwertausgleichsfonds werden für raumplanerische Massnahmen und die Finanzierung von entschädigungspflichtigen Planungen verwendet.
In der neuen Verordnung werden die gesetzlichen Vorgaben konkretisiert. Da vom Vollzug zahlreiche Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer betroffen sein können, werde eine Vernehmlassung zum Entwurf der Mehrwertausgleichsverordnung durchgeführt.
Der Verordnungsentwurf werde bei Parteien, Gemeinden und Verbänden bis am 5. Mai 2023 in Vernehmlassung gegeben. Für die Vernehmlassung werde erstmals – im Sinne eines Pilotprojektes – die digitale Plattform "E-Mitwirkung" verwendet..
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