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Schaffhauser Regierung für ein Ja zur Mindestbesteuerung

Schaffhauser Regierung für ein Ja zur Mindestbesteuerung
Schaffhauser Regierung für ein Ja zur Mindestbesteuerung (Bild: Kanton Schaffhausen)

2023-05-25 11:54:01
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Abstimmungsempfehlung des Regierungsrates zur Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen   Der Schaffhauser Regierungsrat unterstützt den Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen, über den am 18. Juni 2023 abgestimmt wird, wie der Kanton Schaffhausen schildert.

Die Schweiz habe sich mit rund 140 weiteren Staaten dazu bekannt, dass grosse, internationale Unternehmen mindestens 15 Prozent Steuern zahlen sollen. Mit der Vorlage werde sichergestellt, dass schweizerisches Steuersubstrat, das im Ausland einer steuerlichen Belastung ausgesetzt sein könnte, weiterhin vollumfänglich in der Schweiz besteuert wird.

  Grosse, internationale Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro sollen gemäss OECD/G20-Projekt zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen künftig mit einem Mindeststeuersatz von 15 Prozent besteuert werden. Liegt die Steuerbelastung dieser Unternehmen in der Schweiz insgesamt unter 15 Prozent, könnte ein anderer Staat, in dem die betroffene Unternehmensgruppe niedergelassen ist, die Differenz besteuern.

Im Gegenzug könne auch die Schweiz unterbesteuertes ausländisches Steuersubstrat besteuern.   Die vorgesehene Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen mit Sitz in der Schweiz bedarf einer Änderung der Bundesverfassung.

Verfassungsänderungen unterstehen dem obligatorischen Referendum. Umgesetzt werde die Mindestbesteuerung gemäss der Verfassungsbestimmung durch eine Ergänzungssteuer, welche die Differenz zwischen einer tieferen Steuerbelastung und dem Mindeststeuersatz von 15 Prozent ausgleicht.

Die Kantone erhalten 75 Prozent der Einnahmen aus der Ergänzungssteuer und der Bund 25 Prozent. Diese Aufteilung sei gerechtfertigt, da die Festlegung der Gewinnsteuersätze Teil der kantonalen Souveränität sei und die Kantone zum Erhalt der Standortattraktivität anderweitige Verbesserungen zu finanzieren haben.

  Schweizer KMU seien von dieser Regelung nicht betroffen. Sie haben keine Ergänzungssteuer zu leisten.

  Die neue Verfassungsbestimmung stellt sicher, dass die Schweiz rasch auf internationale Entwicklungen im Steuerbereich reagieren kann. Davon hängt auch der Erhalt der Attraktivität des Schweizer Wirtschaftsstandortes ab.

Dies gilt speziell für den Kanton Schaffhausen. Die Steuereinnahmen von den internationalen Unternehmen seien wichtig, um die öffentlichen Leistungen für die Bevölkerung erhalten zu können.

Zudem sichern diese Unternehmen Arbeits- und Ausbildungsplätze im Kanton Schaffhausen.   Der Regierungsrat ersucht Sie, liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, ihn in seiner Haltung zu unterstützen und JA zum Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen zu sagen..

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