Regional
Der Regierungsrat hat einen provisorischen TARMED-Taxpunktwert für die Abgeltung ambulanter Leistungen der freipraktizierenden Ärzteschaft festgesetzt, wie der Kanton Schaffhausen mitteilt.
Es gilt zwischen der kantonalen Ärztegesellschaft Schaffhausen und den verschiedenen Krankenversicherern ab 1. Januar 2019 ein provisorischer TARMED-Taxpunktwert von 83 Rappen für die Dauer des eigentlichen Festsetzungsverfahrens. Dies entspreche dem bis Ende 2018 geltenden Taxpunktwert.
Der bisherige Tarifvertrag wurde auf Ende 2018 gekündigt. Die Tarifparteien konnten sich nicht auf einen neuen Taxpunktwert ab 2019 einigen..
Suche nach Stichworten: