Blaulicht
Mit dem Inkrafttreten der neuen eidgenössischen Bestimmungen ist die Verwendung von Laserpointern, die nicht der Laserklasse 1 zugeordnet werden können, auch im Kanton Schaffhausen verboten, wie die Kantonspolizei Schaffhausen meldet.
Es gilt eine Übergangsfrist für den Besitz von Laser der Klasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 sowie nicht gekennzeichneten Laserpointern bis zum 1. Juni 2020. Laserpointer der Klasse 2 müssen bis spätestens 1. Juni 2021 entsorgt werden. .
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