Regional
Die Stadt hat die Konditionen für eine Vermietung der Gleisanlagen im Herblingertal durch Dritte in einem Reglement (RSS 780.7) festgehalten, wie die Stadt Schaffhausen berichtet.
Ausserdem muss die Benutzung der Anschlussgeleise durch die ansässigen Unternehmen vertraglich geregelt werden. Auslöser hierfür seien Änderungen des Bundesgesetzes und den Verordnungen über den Gütertransport durch Bahn- und Schifffahrtsunternehmen (GüTG, GüTV).
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