Regional
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Kanton und Stadt Schaffhausen schreiben zur gezielten Unterstützung kultureller Leistungen Förderbeiträge aus, wie der Kanton Schaffhausen schildert.
Zur Bewerbung eingeladen seien professionell arbeitende Kulturschaffende aller Kultursparten. Teilnahmeberechtigt seien Kulturschaffende aus dem Kanton Schaffhausen (ohne Altersbegrenzung), die entweder im Kanton heimatberechtigt, seit mindestens drei Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft seien oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens 15 Jahre Wohnsitz im Kanton Schaffhausen hatten.
Der Produktionsort (Atelierstandort) gilt als Wohnsitz. Ein Fachkuratorium mit unabhängigen Expertinnen und Experten entscheidet über die Vergabe der Förderbeiträge.
Jährlich steht eine Summe von 110`000 Franken zur Verfügung. Die Richtlinien sowie Anmeldeformulare können bezogen werden bei: Die Richtlinien sowie Anmeldeformulare können bezogen werden bei: Geschäftsstelle Förderbeiträge Erziehungsdepartement, Sekretariat Herrenacker 3, 8200 Schaffhausen kulturfoerderung@ktsh.ch Anmeldeschluss sei der 28. Februar 2022 Weitere Auskünfte erteilen gerne: Doktor Roland E.
Hofer Kulturbeauftragter Kanton Schaffhausen Staatsarchiv Rathausbogen 4, 8200 Schaffhausen Telefon 052 632 73 68, roland.hofer@ktsh.ch Jens Lampater Kulturbeauftragter Stadt Schaffhausen Kulturdienst Herrenacker 23, 8200 Schaffhausen Telefon 052 632 52 86, jens.lampater@stsh.ch.
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