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Weiterführung der Unterstützung für den Kultursektor bis Ende 2022

Weiterführung der Unterstützung für den Kultursektor bis Ende 2022
Weiterführung der Unterstützung für den Kultursektor bis Ende 2022 (Bild: Kanton Schaffhausen)

2022-01-07 10:54:02
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Das Bundesparlament verlängerte am 17. Dezember 2021 das Covid-Gesetz, wie der Kanton Schaffhausen meldet.

Damit wurden auch die Massnahmen zur Unterstützung des Kultursektors bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Auch der Kanton Schaffhausen verlängert damit die Massnahmen zur Unterstützung des Kultursektors bis zum 31. Dezember 2022.   Ausfallentschädigungen: Fortführung Weiterhin vorgesehen seien in Übereinstimmung mit den bundesrechtlichen Vorgaben nicht-rückzahlbare Finanzhilfen in Form von Ausfallentschädigungen.

Kulturunternehmen und Kulturschaffende (selbständigerwerbende und freischaffende) können wie bisher für den finanziellen Schaden, der aus der Absage, Verschiebung oder eingeschränkten Durchführung von Veranstaltungen und Projekten oder aufgrund betrieblicher Einschränkungen infolge staatlicher Massnahmen entsteht, eine Ausfallentschädigung beantragen.   Transformationsbeiträge: Fortführung Auch die Transformationsprojekte werden fortgeführt.

Neu werden sie auch auf Dachverbände im Laienbereich ausgeweitet. Damit werden Projekte unterstützt, mit denen Kulturunternehmen eine Anpassung an die durch Corona veränderten Verhältnisse bezwecken und mit denen sie eine strukturelle Neuausrichtung oder das Erschliessen neuer Publikumssegmente erreichen wollen.

  Kulturelle Vielfalt erhalten Die Unterstützungsmassnahmen von Bund und Kanton sollen einerseits die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie auf die Kulturunternehmen mildern, andererseits bei der Anpassung an die veränderten Verhältnisse Unterstützung gewähren. Die Massnahmen sollen dazu beitragen, die Kulturlandschaft zu sichern und damit die kulturelle Vielfalt zu erhalten.

Dies sei gerade vor dem Hintergrund der stark steigenden Fallzahlen und der Vorgaben zur Bekämpfung der Coronapandemie umso wichtiger und dringlicher.   Aktuelle Informationen zur neuen Regelung seien ab 10. Januar 2022 auf der Website www.kulturraum.sh unter Informationen: Covid 19 zu finden.

Ab diesem Zeitpunkt werden auch die neuen Merkblätter, Gesuchsformulare und die Erläuterungen dort zur Verfügung stehen..

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