Regional
Anpassungen bei finanzpolitischen Reserven und bei Finanzbefugnissen (Bild: Kanton Schaffhausen)
Anpassungen bei finanzpolitischen Reserven Der Regierungsrat hat eine Vorlage zur Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes im Bereich der finanzpolitischen Reserven zuhanden des Kantonsrates verabschiedet, wie der Kanton Schaffhausen schildert.
Hintergrund der geplanten Änderung sei ein Antrag der Geschäftsprüfungskommission betreffend Anpassung der Regelung zur Bildung von finanzpolitischen Reserven. Der Kanton Schaffhausen verfügt aktuell über neun finanzpolitische Reserven im Gesamtbetrag von rund 240 Millionen Franken.
Diese bewilligte der Kantonsrat in den Jahren 2016 bis 2021. Auch verschiedene Gemeinden haben in den vergangenen Jahren finanzpolitische Reserven geschaffen. Die Regierung schlägt vor, die Gesetzesbestimmung zu den finanzpolitischen Reserven präziser zu formulieren.
In Übereinstimmung mit der Geschäftsprüfungskommission sollen finanzpolitische Reserven zum Ausgleich von sich auf die Kantonsfinanzen auswirkenden Umständen, welche der Kanton nicht direkt beeinflussen kann, eingesetzt werden können. Der zweite Fall betrifft die Finanzierung von anstehenden Vorhaben.
Zu denken sei einerseits an Investitionsvorhaben wie der Bau und die Sanierung von Liegenschaften der Verwaltung, von Strassen und Plätzen, anderseits aber auch an die gesetzlich verankerten Vorhaben wie in der Vergangenheit der Erlass des Gesetzes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Vorschulalter oder der Energie- und Klimafonds. Die neuen Regeln zu den finanzpolitischen Reserven gelten auch für die Gemeinden.
Mit dieser Änderung werde der Regierungsrat zudem dem Anliegen der Gemeinden gerecht, dass die finanzpolitische Reserve als Alternative zum früheren Instrument der Vorfinanzierung genutzt werden kann. In der durchgeführten Vernehmlassung wurde die vorgesehene Änderung begrüsst.
Anpassungen bei den Finanzkompetenzen Der Regierungsrat habe eine Vorlage zur Änderung der Kantonsverfassung und des Finanzhaushaltsgesetzes zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Hintergrund der geplanten Revisionen sei eine Motion der Geschäftsprüfungskommission betreffend Neuregelung der verfassungsmässigen Finanzkompetenzen.
Die Regierung schlägt vor, die demokratischen Rechte bei Grundstücksgeschäften und bei strategischen Beteiligungen des Kantons zu stärken sowie die Finanzkompetenzen des Regierungsrats an die Kompetenzen vergleichbarer Kantone anzupassen. Nicht als erforderlich sieht der Regierungsrat dagegen einen grösseren Handlungsspielraum zur Bereitstellung von Bauland im Rahmen der Wirtschaftsförderung an.
Dies sei vielmehr Aufgabe der Privaten, allenfalls der Gemeinden. Auch wenn nicht alle Punkte der Motion wortgetreu erfüllt werden, sei der Regierungsrat überzeugt, eine gute Gesamtlösung vorzuschlagen.
Konkret werde ein stärkerer Einbezug der Stimmberechtigten bei politisch bedeutsamen Entscheiden bei Liegenschaftsgeschäften vorgeschlagen. Für Verpflichtungsgeschäfte über Grundstücke mit einem Wert von mehr als 5 Millionen Franken solle künftig daher das fakultative Referendum, für jene mit einem Wert von über 10 Millionen Franken das obligatorische Referendum vorgesehen werden.
Bei strategischen Beteiligungen des Kantons werde ebenfalls eine neue Bestimmung eingefügt: Verpflichtungsgeschäfte über Anteile an strategischen Beteiligungen des Kantons Schaffhausen mit einem Verkehrswert von mehr als 10 Millionen Franken, sofern dadurch der Kantonsanteil unter 51 % sinkt, sollen neu dem obligatorischen Referendum unterstehen. Bezüglich Finanzkompetenzen solle die Regierung künftig über neue einmalige Ausgaben bis 200`000 Franken und neue jährlich wiederkehrende Ausgaben bis 40`000 Franken beschliessen können.
In der durchgeführten Vernehmlassung wurde den vorgesehenen Änderungen mehrheitlich zugestimmt. .
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