Blaulicht
Schaffhausen: Mit vereisten Scheiben unterwegs (Bild: Kantonspolizei Schaffhausen)
Am Donnerstag (13.01.2022) um 08.35 Uhr hielt die Schaffhauser Polizei eine Autofahrerin mit vereisten Scheiben an, wie die Kantonspolizei Schaffhausen mitteilt.
Die Fahrt durfte sie nachdem die Scheibe vollständig vom Eis befreit wurde zwar fortsetzen, die Lenkerin werde sich jedoch vor der Staatsanwaltschaft verantworten müssen. Am Donnerstagmorgen (13.01.2022) hielt die Schaffhauser Polizei eine Autolenkerin mit einer zu einem grossen Teil noch vereisten Frontscheibe an.
Die Fahrt durfte sie nachdem die Scheibe vollständig vom Eis befreit wurde zwar fortsetzen, die Lenkerin werde sich jedoch vor der Staatsanwaltschaft verantworten müssen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jeder, der mit eingeschränkter Sicht fährt, neben sich selbst sämtliche anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Ein Fahrzeuglenker/eine Fahrzeuglenkerin muss in alle Richtungen freie Sicht haben. Neben Front- und vorderen Seitenscheiben, müssen Scheinwerfer, Blinker und Rückspiegel sowie Fahrzeugdach und Motorhaube von Eis und Schnee befreit sein.
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