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Regierung lehnt Volksinitiative «Keine Krankenkassenprämien für Kinder!» ab

Regierung lehnt Volksinitiative «Keine Krankenkassenprämien für Kinder!» ab
Regierung lehnt Volksinitiative «Keine Krankenkassenprämien für Kinder!» ab (Bild: Kanton Schaffhausen)

2022-01-19 15:54:02
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Der Regierungsrat spricht sich gegen die Volksinitiative «Vollständige Übernahme der Krankenkassenprämien von Kindern im Rahmen der Prämienverbilligung (Keine Krankenkassenprämien für Kinder!)» aus, wie der Kanton Schaffhausen meldet.

Er habe eine entsprechende Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.   Die Volksinitiative will mit einer Anpassung der Kantonsverfassung die vollständige Übernahme der Krankenkassenprämien von Kindern im Rahmen der Prämienverbilligung erreichen.

Das bedeutet, dass die Kinderprämien mit Steuergeldern subventioniert würden. Wird allen Kindern die nach heutigem Recht geltende anrechenbare Prämie vergütet, betragen die durch die Initiative bedingten Mehrkosten für Kanton und Gemeinden knapp 8.5 Millionen Franken.

Davon gehen 5.5 Millionen Franken zulasten der Gemeinden und 3 Millionen Franken zulasten des Kantons.   Die Regierung weist darauf hin, dass Familien der mittleren und oberen Einkommensklassen zwar von der Initiative profitieren würden, nicht aber die kleinen Einkommen.

Der überwiegende Teil der zusätzlichen IPV-Beiträge (8 Millionen von 8.5 Millionen Franken) würde den finanziell gutgestellten Haushalten zugutekommen, die heute keinen Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Bei den untersten Einkommensschichten, also bei Haushalten, die bereits heute einen Anspruch auf IPV haben, hätte die Initiative keinen Entlastungseffekt.

Damit steht die Initiative in einem gewissen Widerspruch zum gesetzlichen Auftrag, Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen die Krankenkassenprämien zu verbilligen.   Der Regierungsrat teilt das mit der Initiative verfolgte Ziel der Familienförderung.

Der Kanton Schaffhausen habe in den letzten Jahren kontinuierlich die Rahmenbedingungen für Familien mit Kindern verbessert. Zu erwähnen seien insbesondere die Einführung von Beiträgen an die ausserhäusliche Betreuung von Kindern im Vorschulalter sowie die Einführung eines Betreuungsabzuges für Kleinkinder im Steuergesetz.

Sodann wurde eine einkommensunabhängige Steuergutschrift in Höhe von CHF 320 für Kinder und Jugendliche in Ausbildung eingeführt. Schliesslich wurden im Steuergesetz erheblich höhere Abzüge für Krankenkassenversicherungsprämien vom Parlament beschlossen.

Darüber werde am 13. Februar 2022 abgestimmt.    Das IPV-Modell im Kanton Schaffhausen entlastet – in Umsetzung des Bundesrechts – unter anderem Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Es sei austariert, sozial ausgewogen und zudem in der Bevölkerung breit abgestützt.

Der Regierungsrat erachtet den Eingriff in das bestehende IPV-Modell, mit dem Familien mit mittleren und hohen Einkommen durch die Reduktion der Krankenkassenprämien entlastet werden sollen, als nicht zielführend beziehungsweise nicht sachgerecht. Er sei zudem der Auffassung, dass die mit der vorliegenden Initiative generierten Mehrkosten zielgerichteter für die Attraktivierung des Wohnstandorts Schaffhausen eingesetzt werden könnten.

Der Regierungsrat lehnt die Initiative daher ab..

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