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Verzicht auf Maskentragpflicht an der Primarschule und Sekundarstufe I nach den Sportferien

Verzicht auf Maskentragpflicht an der Primarschule und Sekundarstufe I nach den Sportferien
Verzicht auf Maskentragpflicht an der Primarschule und Sekundarstufe I nach den Sportferien (Bild: Kanton Schaffhausen)

2022-02-02 10:54:04
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In der Primarschule und auf der Sekundarstufe l wird nach den Sportferien auf die Maskentragpflicht verzichtet, wie der Kanton Schaffhausen mitteilt.

Für das Lehr- und Schulpersonal bleibt die Maskentragpflicht bestehen, ebenso von Bundesrechts wegen für die Sekundarstufe II. Nach einer umfassenden Risikoabwägung erscheint für den Regierungsrat diese Lockerung vertretbar.

  Nach einer sorgfältigen und umfassenden Risikoabwägung und unter Berücksichtigung aller für das Kindeswohl wesentlicher Aspekte verzichtet der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen darauf, die Maskentragpflicht für Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarstufe I für die Zeit nach den Sportferien anzuordnen. Aufgrund der Lageentwicklung in den letzten Wochen sei dieser Verzicht vertretbar.

Das Tragen von Mundschutzmasken auf diesen Schulstufen sei auf freiwilliger Basis aber weiterhin möglich.     Die Maskentragpflicht für das gesamte Lehr-, Betreuungs- und Schulpersonal aller Schulstufen ( inklusive Privatschulen) solle hingegen für den Zeitraum vom 14. Februar 2022 bis 4. März 2022 weitergeführt werden.

Sie gilt bei sämtlichen schulischen Aktivitäten in Innenräumen, einschliesslich des Präsenzunterrichts. Der Schulbetrieb könne auf diese Weise weiterhin möglichst uneingeschränkt stattfinden.

Die Maskentragpflicht für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe ll sei bundesrechtlich vorgegeben und bleibt bestehen.    Das Pool-Test-Angebot für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen der Primarschule und der Sekundarstufen I und II bleibt weiterhin sistiert.   Die Lage werde von den kantonalen Behörden weiterhin fortlaufend verfolgt und neu beurteilt, weshalb eine Verschärfung oder Lockerung von Massnahmen ausdrücklich vorbehalten bleibt..

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