Regional
Änderung der Schulkreis-Verordnung (Bild: Kanton Schaffhausen)
Der Regierungsrat hat eine Teilrevision der Verordnung über die Bildung von Schulkreisen für die Orientierungsschulen und die Sonderklassen vorgenommen, wie der Kanton Schaffhausen schildert.
Hintergrund sei der Antrag der Gemeinden Merishausen und Bargen um Aufnahme der Orientierungsschule Merishausen–Bargen in den Orientierungs-Schulkreis "Schaffhausen". Bereits bisher besuchen die Schülerinnen und Schüler der Orientierungsschule (Sekundarstufe I) der Gemeinden Merishausen und Bargen das dritte und letzte Schuljahr der Sekundarstufe I in der Stadt Schaffhausen.
Die Erfahrungen damit seien gut und die Weiterführung einer eigenen Orientierungsschule (Sekundarstufe I) für Merishausen und Bargen sei aufgrund der heutigen und auch in absehbarer Zeit kleinen Schülerzahlen weder bezüglich Breite des Unterrichtsangebots noch in ökonomischer Hinsicht sinnvoll. Die Stimmberechtigten der Gemeinden Merishausen und Bargen haben an den Gemeindeversammlungen vom 6. Januar 2021 beziehungsweise 26. November 2021 der Aufnahme von Merishausen und Bargen in den Orientierungs-Schulkreis "Schaffhausen" zugestimmt.
Auch alle am Orientierungs-Schulkreis "Schaffhausen" bereits beteiligten Gemeinden (Stadt Schaffhausen, Büttenhardt, Dörflingen, Lohn und Stetten) haben ihre Zustimmung erteilt. Die Änderung der Schulkreis-Verordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft..
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