Regional
NEIN zur Volksinitiative «Corona-Solidaritätsbeitrag» (Bild: Kanton Schaffhausen)
Der Regierungsrat lehnt die Volksinitiative «Corona-Solidaritätsbeitrag von Vermögenden während 5 Jahren» ab, über die am 15. Mai 2022 abgestimmt wird, wie der Kanton Schaffhausen schildert.
Der Kanton benötigt keine zusätzlichen Steuereinnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise und eine Erhöhung der Vermögenssteuer schadet der steuerlichen Attraktivierung des Wohnstandortes Schaffhausen. Die Initiative verlangt, dass Steuerpflichtige mit einem steuerbaren Vermögen von mehr als 2 Millionen Franken während fünf Jahren (2023 - 2027) zusätzliche Vermögenssteuern bezahlen sollen, indem auf den 2 Millionen Franken übersteigenden Vermögensanteilen ein Zuschlag von 0.3 ‰ erhoben wird.
Im Weiteren bewirkt die Initiative, dass die mit der Volksabstimmung betreffend «Steuerliche Attraktivierung des Wohnstandortes Schaffhausen» vom 13. Februar 2022 angenommene Reduktion der Vermögenssteuer rückgängig gemacht würde. Das heisst, die vorliegende Initiative betrifft nicht nur vermögende Steuerpflichtige mit einem Vermögen ab 2 Millionen Franken.
Auch Steuerpflichtige mit einem Vermögen bis zu 1.75 Millionen Franken würden gegenüber dem seit 1. Januar 2022 geltenden Recht ab 2023 eine Mehrbelastung erfahren. Der Kanton Schaffhausen benötigt keine zusätzlichen Steuereinnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise.
Der Kantonshaushalt steht auf sehr solider Basis. Die Rechnung 2021 schloss trotz erheblichen Mehrkosten aufgrund der Corona-Pandemie mit einem Ertragsüberschuss von 43.7 Millionen Franken und damit zum siebten Mal in Folge positiv ab.
Zur Unterstützung von wirtschaftlichen und sozialen Massnahmen zur Abfederung der Corona-Krise habe der Kanton während der Pandemie beispielsweise im Bereich der Härtefallentschädigungen insgesamt über 30 Millionen Franken ausbezahlt und zudem finanzpolitische Reserven in Höhe von 80 Millionen Franken gebildet, die nach wie vor zur Verfügung stehen. Zudem steht die Initiative im Widerspruch zur im Februar 2022 von den Stimmberechtigten beschlossenen moderaten Reduktion der Vermögenssteuern.
Die kürzlich beschlossene Reduktion der Vermögenssteuern rückgängig zu machen würde der steuerlichen Attraktivierung des Wohnstandortes Schaffhausen entgegenstehen. Der Kanton Schaffhausen würde seine Position im Steuerranking verschlechtern, was sich negativ auf das Steuersubstrat auswirken könnte.
Aus den erwähnten Gründen empfiehlt der Regierungsrat, am 15. Mai 2022 ein NEIN zur Volksinitiative «Corona-Solidaritätsbeitrag von Vermögenden während 5 Jahren» in die Urne zu legen..
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