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Vorzeitige Berichterstattung zur Administrativuntersuchung der Spitäler Schaffhausen

Vorzeitige Berichterstattung zur Administrativuntersuchung der Spitäler Schaffhausen
Vorzeitige Berichterstattung zur Administrativuntersuchung der Spitäler Schaffhausen (Bild: Kanton Schaffhausen)

2022-06-08 16:54:01
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Nach der Veröffentlichung von Details aus dem Schlussbericht entscheidet sich die Gesundheitskommission für eine Strafanzeige und beschliesst dessen sofortige Publikation auf www.sh.ch.   Die Gesundheitskommission hat mit Bedauern zur Kenntnis genommen, dass der Schlussbericht «Administrativuntersuchung der Spitäler Schaffhausen» den Medien zugespielt und darüber berichtet wurde, wie der Kanton Schaffhausen schreibt.

Wie an der Kantonsratssitzung vom 30. Mai 2022 vom Präsidenten der Gesundheitskommission dargelegt, war vorgesehen, den Bericht nach Vorliegen einer Stellungnahme des Regierungsrats zusammen mit einem Begleitbericht der Gesundheitskommission noch vor den Sommerferien zu publizieren. Die Gesundheitskommission erstattet Strafanzeige gegen Unbekannt.

Solange Berichte und Dokumente in den parlamentarischen Kommissionen beraten werden, unterliegen diese dem Amtsgeheimnis. Die Vertraulichkeit muss bei laufenden Verfahren unbedingt gewährleistet bleiben.

Aufgrund der vorzeitigen Veröffentlichung von Details aus dem Schlussbericht entschied sich die Gesundheitskommission, den gesamten Bericht online zu stellen. Damit werde sofortige Klarheit über Inhalt und Umfang geschaffen..

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