Blaulicht
Der Personenwagenlenker, ein 44-jähriger Schweizer Staatsangehöriger, wurde im Rahmen einer mobilen Geschwindigkeitskontrolle mit einer Geschwindigkeit von 164 km/h gemessen, wie die Kantonspolizei Basel-Landschaft meldet.
Die signalisierte Höchstgeschwindigkeit beträgt auf diesem Streckenabschnitt 80 km/h. Nach Abzug der Toleranz ergibt dies eine Nettogeschwindigkeitsübertretung von 79 km/h.Zudem werde er sich nach den gesetzlichen Bestimmungen über Raserdelikte vor der Justiz verantworten müssen.
Das Fahrzeug wurde auf Weisung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft beschlagnahmt..
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Alten Massive Geschwindigkeitsübertretung geahndet